Der Bürgerentscheid kann ein Signal setzen – gehen Sie zur Wahl am 28. Januar.
Sagen Sie NEIN zu Flüchtlingscontainern in unserer Stadt.
Bereits jetzt hat die Stadt Waren dem Kreis eine Unterbringung in Wohnungen unseres kommunalen Wohnungsunternehmens zugesagt. Trotz des Moratoriums. Menschen die hier für unbestimmte Zeit untergebracht werden sollen, brauchen aber auch ärztliche Betreuung, Integrationsleistungen, Hilfe bei Behördengängen, Kita-, Hort- und Schulplätze.
Neben der Belastung der Verwaltung, weiterer Wohnraumverknappung
und den jetzt schon überlasteten Horten und Schulen in unserer Stadt, birgt ein Containerdorf weitere Probleme.
Sagen Sie mit Ihrer Stimme NEIN zu unbegrenzter Unterbringung von Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten in unserer Region.
Die Menschen die in diesen Containersiedlungen untergebracht werden, hätten weder ein normales Leben noch zu großen Teilen eine Bleibeperspektive. Schnell macht sich Unmut breit, der sich dann an der Bevölkerung vor Ort entlädt. Wie in Neubrandenburg und Schwerin zu beobachten.
Wenn Sie nicht wollen, dass immer neue Gruppen von jungen, größtenteils muslimischen Männern ihre unbegrenzte Freizeit in der Warener Innenstadt, an öffentlichen Badestränden und vor nahegelegenen Discountern verbringen und das Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit der Warener Bürger nachhaltig beeinträchtigen, stimmen Sie mit NEIN.
Uns ist selbstverständlich bewusst, dass der Kreis Möglichkeiten finden will, eine Unterbringung im Gebiet der Stadt Waren umzusetzen. Warum ist ein Bürgerentscheid über die Unterbringung von Migranten auf städtischen Flächen dennoch wichtig und warum glauben wir, dass das Vorhaben des Kreises zum Scheitern verurteilt ist?
Sollte der Bürgerentscheid die Frage der Unterbringung verneinen, hätte der Kreis ausschließlich die Chance, private Objekte zu finden oder auf Liegenschaften des Kreises oder des Bundes zurückzugreifen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass in Waren Müritz bisher Unterbringungen bei wenigen Privatleuten, Hotel Amsee, der Jugendherberge, der Kirchgemeinde stattfanden. Das Argument, dass auch die Turnhallen der Berufsschule oder des Wossidlo-Gymnasiums genutzt werden könnten, sehen wir als reine Drohgebärde des Kreises. Wenn sich die kreisliche Verwaltung auf geltendes Recht beruft, ist sie auch verpflichtet, die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung einzuhalten. Demnach wird die Unterbringung von Flüchtlingen in den angedachten Größenordnungen schwierig, schon gar nicht für einen längeren Zeitraum. Der Schulbetrieb an den jeweiligen Schulen würde erheblich gestört und ein Aufeinandertreffen von erwachsenen Migranten und minderjährigen Schülern auf engstem Raum wäre die Folge. Hinzu kommt die Verhältnismäßigkeit. Auch hier kann festgestellt werden, dass der Kreis außerhalb von Waren Müritz über große Liegenschaften wie die ehemalige Kaserne in Basedow verfügt.
Sollten die Bürger die Unterbringung von Flüchtlingen in Containersiedlungen auf dem Stadtgebiet nicht mehrheitlich am 28. Januar ablehnen, besteht mittelfristig die Gefahr, dass alle drei potentiellen städtische Flächen vom Kreis langfristig angemietet werden. Damit würde die Zahl von 120 bisher angemeldeten Plätzen deutlich überschritten werden können. Was jetzt noch theoretische Szenarien sind, kann schnell Realität werden. Dies gilt es zu verhindern.
Unser Fazit: Der Bürger hat das Recht, die Unterbringung von Flüchtlingen in einem Ausmaß, das die Stadt Waren überfordert und das gesellschaftliche Zusammenleben stört, zumindest zu erschweren, wenn nicht sogar zu verhindern.