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Unser Schreiben an die Stadtverwaltung und die Stadtvertreter in Waren Müritz

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtvertreter,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im folgenden legt die AfD-Fraktion praktische Argumente dar, warum der Vorlage 2023/0535 zur
Zustimmung zur Kostenteilungsvereinbarung zur Eisenbahnbrücke nicht zuzustimmen ist:
1. Die in den zur Verfügung gestellten Planungszeichnungen zu entnehmenden Eingangsbauwerke der Brücke an beiden Seiten (Ost + West) bedingen einen nennenswerten Teil der Baukosten, der allerdings völlig unabhängig von der Breite der Brücke anfällt. Diese Eingangsbauwerke wären auch in jedem Fall vorhanden, wenn gar kein Fußweg geplant würde und sind daher aus der zu splittenden Bausumme sinnvollerweise herauszurechnen,
da sie bei nahezu nicht vorhandener Grundfläche einen großen Kostenblock darstellen.
2. Der Mittelstreifen ist mit 2m Breite sehr breit geplant. Auf anderen Bundesstraßen erfüllt ein weißer Strich bzw. eine schmale Doppelleitplanke den Zweck. Die Breite des Mittelstreifens ist zu minimieren.
3. Die Breite des Fußweges ist mit je 2,5m Breite über das notwendige Mindestmaß von 1,5m hinaus in der Planung gewählt worden. Auch hier kann auf das Mindestmaß minimiert werden.
4. Unten stehende Abbildung 1 zeigt eine einfache Skizze des Brückenbauwerks und der Verkehrsführung im Grundriss.
Es ist zu erkennen, dass für eine Verkehrsführung mit minimiertem Mittelstreifen, zwei Doppelfahrspuren a 7,5m Breite sowie zwei Radwege a 1,5m Breite die Fläche B1 x L1 die notwendige Brückenfläche ist, anerkennend, dass die im Grundriss rechteckige Bauweise kurze Spannweiten und damit ggf. ein leichteres Tragwerk bedingt.
Um nun Fußwege hinzuzufügen, wurden vom Planer die Flächen B2 x L1 an beiden Seiten der Brücke angefügt, mithin 2 x B2 x L1 als der Stadt Waren (Müritz) zugerechneter Flächen- und damit Kostenanteil am Brückenbauwerk.
Bei logischer Betrachtung ergibt sich jedoch, dass einzig die beiden grün markierten Dreiecksflächen für den Bau der Fußwege als zusätzliche Brückenfläche erforderlich wären. Bereiche mit im Vergleich deutlich geringerer Flächenlast, geringer Abmessung und daher beim Thema der Optimierung Spannweiten vs. Tragwerksdimension bei cleverer Konstruktion quasi irrelevant.
Die beiden Flächen B2 x L1 abzüglich der beiden Dreiecke sind daher im Grunde „Totflächen“ohne technischen Nutzen und ohne jeglichen Nutzen für die Stadt und dadurch natürlich irrelevant für eine in Rede stehende Kostenverantwortung der Stadt Waren (Müritz).
Abb.1
Der durch die Bundesrepublik Deutschland, in letzter Konsequenz vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, aufgebaute und von der Stadtverwaltung kritiklos weitergeleitete Druck sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass offenbar nicht die für die Stadt Waren (Müritz) kostensparendste Variante geplant wurde.
Die Zustimmung ist daher zu verweigern. Durch das Straßenbauamt ist eine nach obigen Kriterien sehr deutlich reduzierte Kostensumme für die Stadt Waren (Müritz) vorzulegen.
Die Versäumnisse sowohl des Straßenbauamtes als auch der Stadtverwaltung dürfen nicht dazu führen, den städtischen Haushalt in der beantragten Höhe zu belasten. Eine Neuberechnung nach
obigen Kriterien ist innerhalb weniger Tage durch das Straßenbauamt leistbar. Wenn notwendige Umplanungen nicht mehr möglich sind, ist der dadurch entstehende Mehraufwand durch den Verursacher und Auftraggeber der Planung, die Bundesrepublik Deutschland, zu tragen.

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